Suchen Sie für Ihre Liegenschaft ein Verwaltungsunternehmen,
das Ihnen wirklich alles abnimmt und Ihre Interessen wahrnimmt?

Sprechen Sie mit uns!

Zukunftsorientierte Problemlösungen, kontinuierliche Erreichbarkeit sowie
Einsatzbereitschaft und Flexibilität sind die Eckpfeile unseres Handelns.

Vita ist spürbar.
Vita - wir geben (leben) Raum für Menschen!

Verwaltung von Mietzinshäusern
Verwaltung von Wohnungseigentum

Bei der Verwaltungsübernahme eines Wohnungseigentumsobjektes wickeln wir gemäß den Vorgaben und Erfordernissen der Mehrheit der Wohnungseigentümer (Beschlussfassungen), dem Wohnungseigentumsvertrag und dem Nutzwertgutachten, auf Basis des Wohnungseigentumsgesetzes, die kaufmännischen und technischen Belange rund um Ihr Wohnungseigentum für Sie ab:

  • Wir vertreten Sie (die Wohnungseigentümergemeinschaft) in allen Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung vor sämtlichen Gerichts-, Verwaltungs-, Abgaben- und Baubehörden.
  • Wir kontrollieren und prüfen monatlich Ihre Liegenschaft, insbesondere nehmen wir Rücksicht auf den Bauzustand des Hauses.
  • Wir setzen Maßnahmen zur raschen Behebung von plötzlich auftretenden und ernsten Schäden.
  • Wir holen entsprechende Kostenvoranschläge für diverse Bauvorhaben ein und leiten diese für Sie bis zur Fertigstellung.
  • Wir wickeln Schadensfälle (Wasserschaden, Verstopfungen, usw.) ab und machen die Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung geltend.
  • Wir bezahlen ordentlich geprüfte Rechnungen im Namen der Gemeinschaft und bewahren die Belege auf.
  • Wir schließen und lösen Dienst- und Werkverträge nach Erfordernis und übernehmen die Abgabenverrechnung mit den Behörden und der Sozialversicherung.
  • Wir eröffnen ein eigenes Verwaltungskonto für Ihre Liegenschaft und führen die laufende Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen. Dazu übernehmen wir die monatliche Ausarbeitung der Umsatzsteuer und Bearbeitung sowie der jährlichen Umsatzsteuererklärung und die Aufbereitung der Unterlagen für Abgabezwecke.
  • Wir machen ausstehende Betriebskostenzahlungen der Eigentümer geltend, durch Mahnungen, notfalls auch Klagen (Einbringung des Vorzugspfandrechts).
  • Wir prüfen stets die Versicherungsdeckung gegen Feuer, Gebäudehaftpflicht und Leitungswasserschaden.
  • Wir legen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Betriebskostenabrechnung über das vorausgegangene Jahr. Einsicht in die Belege wird jederzeit gewährt.
  • Wir erstellen eine Kostenvorschau jährlich bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Darin führen wir die für das kommende Jahr vorgesehenen Aufwendungen an.
  • Wir gestalten Umlaufbeschlüsse rechtskonform und informieren über die Ergebnisse.
  • Wir bestellen insbesondere für gerichtliche Verfahren Stellvertreter.
  • Wir bilden eine entsprechende Rücklage und legen diese fruchtbringend auf einem eigenen Sparkonto an.
  • Wir setzen Maßnahmen, die die außerordentliche Verwaltung betreffen, sowie Instandsetzungsarbeiten, Großreparaturen, usw.
  • Wir berufen alle zwei Jahre eine Wohnungseigentümerversammlung ein und halten diese ab.

VITA – Wir geben Menschen Raum!
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